Neunzehn „Mittelfristige“ bis 2016

HINTERGRUND / STADT / FÖRDERPOLITIK

15/10/13 „Wenn wir als Stadt eine dreijährige vertragliche Verpflichtung eingehen, dann vertreten wir eine klare Position: Die Bedeutung gerade jener Einrichtungen, die mit ihrem ganzjährigen Betrieb wesentliche Teile des Kulturangebotes in Salzburg realisieren, darf nicht kurzfristigen politischen Befindlichkeiten zum Opfer fallen.“ So Heinz Schaden, Bürgermeister und Kulturreferent in Personalunion.

Die Tourpläne von Musikern, Bands oder Kabarettisten sind schon monatelang fix, bevor es zum ersten Konzert losgeht. Theaterproduktionen haben einen durchschnittlichen Vorlauf von einem Jahr - wenn Tanz oder Musik dabei im Spiel ist, noch deutlich mehr. Die Bilder einer Ausstellung wollen gefunden, erschaffen oder geliehen werden; dass dies nicht von heute auf morgen möglich ist, liegt auf der Hand. Kultureinrichtungen müssen mithin auf lange Sicht planen, wenn ihr Angebot nicht vom zufällig Verfügbaren abhängen soll. Das funktioniert dann, wenn auch die Fördersicherheit weiter als bis zum viel zitierten „32. Dezember“ reicht.

Seit 2002 schließt die Stadt Salzburg mittelfristige Fördervereinbarungen mit Kultur- und Bildungseinrichtungen ab. „Eine ‚Mittelfristige‘, das bedeutet einen Planungshorizont von drei Jahren. Wir haben hier also ein Förderinstrument etabliert, das der Realität der Veranstaltungsprogrammierung entspricht“, betont Schaden, „und zugleich auf ein zentrales Anliegen der Kulturschaffenden aus der Diskussion zum Kulturleitbild reagiert.“

Aktuell bestehen mittelfristige Vereinbarungen mit 19 Einrichtungen, eine weitere soll in Kürze folgen. Im Budget 2014 sind dafür in Summe rund drei Millionen Euro eingeplant. Die „Mittelfristigen“ werden mit fixierter Höhe auf je drei Jahre vereinbart, im letzten Jahr der Laufzeit muss dann die Verlängerung und gegebenenfalls Anpassung beschlossen werden. In den aktuellen Verhandlungen über die Vereinbarungen für die Jahre 2015 und 2016 werden die Valorisierungen ebenso berücksichtigt wie einzelne Investitionsvorhaben. Die Erhöhungen der Subventionen beinhalten notwendige Anpassungen und orientieren sich an der wirtschaftlichen Gesamtsituation des jeweiligen Vereins.

Mehrjährige Verträge gibt es bisher mit folgenden Kultur- und Bildungseinrichtungen: Städtepartnerschaft Salzburg – Singida, ABZ Itzling, Katholisches Bildungswerk, St. Virgil, Galerie 5020 / IG Bildende KünstlerInnen, Fotohof, Salzburger Kunstverein, Jazzit, Rockhouse, Schauspielhaus, Toihaus Theater, SEAD, Literaturhaus, Republic / Szene, Radiofabrik, Studio West, ARGEkultur, Kulturvereinigung und Salzburger Blasmusikverband.

Ab 2014 soll auch der Gauverband der Heimatvereinigung Stadt Salzburg – er betreut das Brauchtumszentrum Lainerhof – in die mittelfristige Förderschiene aufgenommen werden; ein entsprechender Amtsvorschlag wird im Kulturausschuss eingebracht. (InfoZ)